KITA - Kinderarzt / pediatra

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KITA

Zeugnisse-certificati

Krankschreibung für /Certificato di malattia per la
KITA / Tagesmutter

Ab dem 4. Krankheitstag muss man keine Gebühren zahlen, wenn man ab 4. Krankheitstag eine Krankschreibung vorweist!
Con il certificato medico rilasciato dal 4° giorno di malattia non si paga dal quarto giorno in poi. I primi 3 giorni di malattia si paga sempre!

Bei der Krankschreibung erhalten Sie dasselbe Zeugnis wie für den Arbeitgeber, da eine spezielle Krankschreibung für KITA / Tagesmutter nicht existiert. Es ist nämlich auch eine Krankschreibung nicht im Vertrag zwischen Kinderärzte - Sanitätsbetrieb vorgesehen und so müssten wir Kinderärzte für eine Krankschreibung ein privates Honorar kassieren. Trotzdem machen wir das sinnlose Zeugnis gratis für unsere Patienten.

Seit 2019 gelten folgende Regeln: (siehe Text unten)
1) Die ersten 3 Krankheitstage müssen in der KITA auf jeden Fall bezahlt werden.
2) Ab dem 4. Krankheitstag muss man nicht zahlen, wenn man ab 4. Krankheitstag eine Krankschreibung vorweist!
3) Die Krankschreibung des Kindes gilt so lange, wie die Tage darauf angegeben sind und es ist nicht möglich, das Kind vorher in die KITA zu schicken.
4) Eine Verlängerung der Krankschreibung erfordert auf jeden Fall eine ärztliche Visite.
Dr. Alfons Haller / I-39040 Kurtinig / Gartenweg 3 / StNr: HLLLNS62C11A022I / IVA 01754470217
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