INFO
Viele Zeugnisse sind völlig sinnlos, haben nichts mit einer Krankenversicherung zu tun und sind nur dazu da, irgendwelche Schubladen zu füllen. Schon gar nicht können solche Zeugnisse gratis sein!
Bedenken Sie auch, dass oft eine simple Eigenerklärung genauso gut ist und obendrein gratis!
VOM KINDERARZT GRATIS AUSGESTELLTE ZEUGNISSE
1. Krankheitsbestätigung des Kindes für den Zweck des Fernbleibens eines Elternteiles von der Arbeit
2. Gesundheitsbescheinigung mit Gültigkeit 1 Jahr, vorgesehen für sportliche Aktivitäten ohne Wettkampfcharakter, gültig sowohl im Schulbereich gemäß Artikel 1, Buchstabe a) und c) des Dekr. des Gesundheitsministerium vom 18.02.1983, als auch für sportliche Aktivitäten ohne Wettkampfcharakter, organisiert von privaten und öffentlichen Körperschaften gemäß Art. 21 des Landesgesetzes vom 13.01.1992 n. 1 und weiteren Abänderungen.
DIESE BESCHEINIGUNG WIRD EINMAL JÄHRLICH AUSGESTELLT
ALLE ANDEREN ZEUGNISSE, WELCHE NICHT UNTER DIE VORHERIGEN PUNKTE FALLEN,
WERDEN AUF BEZAHLUNG AUSGESTELLT
EMPFOHLENE PREISE FÜR DIE ÄRZTLICHEN ZEUGNISSE
ZEUGNISSE FÜR KINDERKRIPPE-TAGESMUTTER 20 euro
ZEUGNISSE FÜR INVALIDITÄT ( ZIVIL, INPS, USW.) 30 euro +IVA
VERSCHIEDEN ZEUGNISSE (ZB. TRINKEN IN DER KLASSE; DASS MAN SICH IM BAD VERLETZEN KÖNNTE, DASS MAN DEN AUFZUG BENUTZEN MUSS, BESTÄTIGUNG EINER NOTWENDIGEN KÖRPERLICHEN AKTIVITÄT, BEANTRAGUNG EINES VERLÄNGERTEN MEERAUFENTHALTES, STUDIENAUFENTHALT IM AUSLAND, USW)
ALLE 20euro
ANAMNESTISCHES ZEUGNIS FÜR DEN FÜHRERSCHEIN 50 euro
ZEUGNIS FÜR EINEN KOLONIE ODER KLIMAAUFENTHALT 30 euro
ZEUGNISSE FÜR DIE VERSICHERUNG 50 euro+IVA
ALLE ANDEREN ZEUGNISSE, WELCHE NICHT DURCH DEN LANDESVERTRAG MIT DEN FREI WÄHLBAREN KINDERÄRZTEN ALS GRATIS GEREGELT SIND
WENN DIESE DER IVA UNTERLIEGEN 50 euro+IVA
WENN DIESE NICHT DER IVA UNTERLIEGEN 50 euro
CERTIFICATI RILASCIATI DAL PEDIATRA IN MODO GRATUITO
1. Certificazioni ai fini dell’astensione dal lavoro del genitore a seguito di malattia del bambino
2.Certificato di buona salute con validità annuale finalizzato allo svolgimento di attività sportive non agonistiche che sia valido sia in ambito scolastico ai sensi del decreto del Ministero della Sanità del 28.02.1983, Art.1, lettera a) e c) , sia per le attività sportive non agonistiche organizzate da enti e associazioni sia pubbliche che private ai sensi dell’Art. 21 della Legge Provinciale 13 Gennaio 1992 n.1 e successive modificazioni.
DETTO CERTIFICATO VERRA’ RILASCIATO UNA VOLTA ALL’ANNO.